PRESSEMITTEILUNG des EA in Genua, 20.8.2001

BEWEGUNG IN DEN PROZESSEN GEGEN DIE GEFANGENEN VON GENUA?

NACH DEN ZWEITEN HAFTPRUEFUNGEN BEGINNEN AB MONTAG (20.8.2001) ZWANGSANHOERUNGEN DER 15 INHAFTIERTEN

Nachdem der größte Teil der auf der Rückreise vom G8-Gipfel in Genua und Umgebung Festgenommen innerhalb der letzten 10 Tage zum zweiten Mal den Haftrichtern vorgeführt wurde, steht fest, daß mindestens 15 Personen bis zur Hauptverhandlung in Haft bleiben müssen. Unter Umständen werden sie bis zu ihrer Hauptverhandlung in etwa einem Jahr in Haft bleiben. 34 Personen wurden freigelassen und abgeschoben, eine steht unter Hausarrest.

Den Gefangenen wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet oder an diesem Konstrukt teilgenommen (§416 italienisches Strafgesetzbuch) und /oder Plünderungen und Zerstörungen begangen zu haben (§419). Viele der als Beweise herangezogenen Materialien sind den Angeklagten nicht bekannt und die völlig harmlosen Gegenstände werden als schwerwiegendes Indiz angeführt. So zum Beispiel Zigarettendrehfilter und Streichhölzer zum angeblichen Bau von Molotowcocktails.

Die 34 entlassenen und abgeschobenen Personen sind nicht freigesprochen; auch sie können in etwa einem Jahr ihre Hauptverhandlung haben. Sie dürfen in den nächsten 5 Jahren nicht nach Italien, bzw. überhaupt in Länder der EU einreisen (letzteres gilt für Personen aus Staaten, die nicht dem Schengener Abkommen angehören), ausgenommen zu den Prozeßverhandlungen.

Seit Montag, 20.8.2001 finden Zwangsanhörungen von 10 inhaftierten Personen statt, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden. Nach ihrer voraussichtlichen Beendigung am Mittwoch wird die Staatsanwaltschaft ihre Überlegungen dem Haftrichter übermitteln. Laut Anwalt wird dieser dann am Freitag eine Neuentscheidung über die Inhaftierung der 10 Gefangenen treffen.

Bei ihrem zweiten Besuch der Gefangenen in Genua in der letzten Woche hatte Heidi Lippmann (MdB, PDS) in einem Gespräch mit Staatsanwalt Pellegrini darauf gedrängt, daß die Haft in Hausarrest umgewandelt wird. Diese Möglichkeit ist schon, wie oben erwähnt, in einem Fall gewährt worden.

Von zwei weiteren inhaftierten Italienern hatte einer Ende letzter Woche die zweite Haftprüfung. Ihm wird vorgeworfen, Fahrer eines kleinen Busses gewesen zu sein, aus dem heraus die Demonstrierenden mit "Waffen" versorgt worden seien. Das Urteil über die weitere Inhaftierung wird heute erwartet. Der andere wurde in seiner Wohnung festgenommen; ihm wird vorgeworfen einzelne Materialien besessen zu haben, mit denen sich angeblich ein Explosionskörper bauen ließe.

Ermittlungsausschuß Mailand/Genua
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