Bluewin News 27. 12. 2001
Polizeipersonal wandert zum Bund ab
[TA/sda] - Fälle von organisiertem Verbrechen fallen ab 1. Januar 2002 neu in den
Kompetenzbereich des Bundes. Bislang waren die Kantone dafür zuständig. Diese beklagen nun die
Abwanderung ihres Personals zum Bund. Zwischen 2000 und 2004 will der Bund insgesamt 425
zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, um die neuen Aufgaben zu erfüllen: 80 bei der
Bundesanwaltschaft (BA), 320 bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) und 25 beim Eidg.
Untersuchungsrichteramt.
Zwischen 2000 und 2004 will der Bund insgesamt 425 zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, um die neuen
Aufgaben zu erfüllen: 80 bei der Bundesanwaltschaft (BA), 320 bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) und
25 beim Eidg. Untersuchungsrichteramt.
Die BA und die BKP haben im Jahr 2001 bereits 120 neue Mitarbeiter engagiert. Weitere 150 sollen im
nächsten Jahr dazu kommen. Laut BA-Informationschef Hansjürg Mark Wiedmer vollzieht sich die
Rekrutierung problemlos.
Anders tönt es dagegen in den Kantonen. Pierre Nidegger, Kommandant der Freiburger Kantonspolizei,
beklagt, dass acht seiner Mitarbeiter zum Bundesamt für Polizei (BAP) gewechselt hätten. Die Freiburger
Kantonspolizei leide bereits jetzt an Personalmangel; dieses Problem werde durch die Abwanderung
noch verschärft.
Kurt Niederhäuser, der Kommandant der Berner Kantonspolizei, vermeldet in seinem Jahresbericht den
Wechsel von rund 70 Polizeibeamten zur BKP. Dabei handle es sich um sehr qualifizierte Leute, die
schwierig zu ersetzen seien, sagt Beat Hegg, der Generalsekretär der kantonalen Konferenz der Justiz-
und Polizeidirektorinnen und -direktoren.
Wiedmer bestreitet jedoch, dass der Bund den Kantonen aktiv Leute abwerbe. Der Freiburger Justiz- und
Polizeidirektor Claude Grandjean hält dem entgegen, er habe Kenntnis von zwei Fällen, in denen
Polizeibeamte seines Kantons vom Bund telefonisch kontaktiert worden seien.
Die Abwanderung von kantonalen Beamten relativiert Wiedmer jedoch. Die Kantone verlören zwar
Mitarbeiter, würden gleichzeitig aber auch von Aufgaben befreit, argumentiert er. Es sei normal, dass ein
Kompetenzentransfer mit einem Personaltransfer verbunden sei.
Grandjean bestreitet auch dies. Der Verlust von Personal werde bei weitem nicht dadurch kompensiert,
dass der Bund nun gewisse Aufgaben von den Kantonen übernehme. Angst vor den Aussenstationen
des Bundes
In einer zweiten Etappe will der Bund eine noch unbestimmte Anzahl Aussenstellen der BA und der BKP
in den Kantonen einrichten. So sollen die Mitarbeiter nicht zum Umzug nach Bern gezwungen werden.
Pierre Aepli, dem Kommandanten der Waadtländer Kantonspolizei, bereiten diese Pläne Sorgen. Er
befürchtet ein Ausbluten der kantonalen Polizeiorgane.
Ab 1. Januar wird sich die BA mit mindestens 34 Dossiers aus dem Bereich des organisierten
Verbrechens befassen. Laut Wiedmer handelt es sich dabei ausnahmslos um neue Dossiers.
Ermittlungen, die bereits im Gang sind, werden von den Kantonen beendet.
Laut revidiertem Strafgesetz unterstehen der Bundesgerichtsbarkeit ab 1. Januar obligatorisch das
organisierte Verbrechen, Geldwäscherei und Korruption. Bei Wirtschaftskriminalität kann die
Bundesanwaltschaft nur auf kantonales Ersuchen hin ermitteln.
In jedem Fall aber müssen die strafbaren Handlungen ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren
Kantonen begangen worden seien.