Anti-Rep.-Telefon Bern: 079 711 76 43

Warum ein Anti-Rep-Telefon?
Nach den Verhaftungen an der AJZ-Demo vom 2. Juni 2001 und den vielen Anzeigen gegen GenossInnen haben wir uns zusammengesetzt, um uns gemeinsam gegen die Repression zu organisieren.

Was ist der Unterschied zwischen Ermittlungsausschuss (EA) und Anti-Rep-Telefon?
Der EA ist im Rahmen der Demo oder Aktion aktiv. Auf die EA-Nummer kannst Du anrufen, wenn es während der Demo oder Aktion zu Verhaftungen kommt. Aufgabe des EA ist es, den Überblick zu bewahren (wer ist drinnen; wer draussen), sowie erste juristische Massnahmen einzuleiten (AnwältInnen einschalten, Kurzberatung, etc.). Das Anti-Rep-Telefon ist nach der Demo oder Aktion, bei der es zu Verhaftungen gekommen ist, noch aktiv. Auf diese Nummer kannst Du auch Monate später anrufen (wenn die Vorladung reinflattert, etc.).

Achtung! Das Anti-Rep.-Telefon ist keine Rechtsberatung und gibt auch sonst keine Auskunft über Aktionen, Personen, usw.
Über diese Nummer kannst Du bloss einen Termin ausmachen, an dem Du eineN von uns treffen kannst - vorher möglichst wenig plaudern. Telefone werden abgehört! An diesem Treffen können wir dann das weitere Vorgehen in Ruhe bereden.

Grundsätze bei einer Verhaftung

  • Das Verhör beginnt bereits bei der Festnahme und dem Transport; also keine Aussagen machen, auch nicht ausserhalb der Polizeiwache!
  • Bei einer allfälligen Leibesvisitation bestehe darauf, dass Du von jemandem des gleichen Geschlechts kontrolliert wirst. Das ist zwar (im Kanton Bern) nicht Dein Recht, Du kannst es aber trotzdem fordern!
  • Untersuchungen der Körperöffnungen darf nur von einem Arzt/einer Ärztin vorgenommen werden!
  • Kontrolliere genau Deine Effektenliste, verweigere aber die Unterschrift!
  • Recht auf Versiegelung allfälliger schriftlicher Unterlagen sowie Filmen, Fotos und Videos geltend machen!
  • Du hast das Recht, Polaroid-Fotos und Fingerabdrücke zu verweigern, wenn nicht die Genehmigung eines Untersuchungsrichters vorliegt!
  • Merke: Grundsätzlich Gebrauch von Deinem Recht auf Aussageverweigerung machen! Nur sagen, was Du musst:
    Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort, Name der Eltern, Beruf aber nicht Arbeitsort!
    Alles andere geht die Bullen nichts an, auch wenn sie das Gegenteil behaupten, nicht auf Bluffs und Erpressungen eingehen! Unterschreibe gar nichts, weil Du nicht musst!
  • Wenn Du wieder auf freiem Fuss bist, schreibe ein Gedankenprotokoll, um das Verfahren im Überblick zu behalten.
  • Weitere Links:

  • Knastgruppe Bern

  • Menschenrechtsverein Augenauf

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