Wichtig: Die Itallienischen GSF-Anwaelte wollen Klage gegen die italienische Polizei und Behoerden einreichen und sammeln deswegen alle Zeugenaussagen der Betroffenen. Alle Betroffenen oder Zeugen haben noch drei Monate Zeit, Material fuer diese Klage bei den italienischen Anwaelten einzureichen. Das koennen Gedaechtnisprotokolle, Zeugenaussagen, aerztliche Atteste, Fotos oder Videoaufzeichnungen (bitte keine belastenden) sein. Die Anwaelte in den Herkunftslaendern der Betroffenen, bzw. ZeugInnen brauchen von den italienischen Anwaelten des GSF eine Authorisation, um das Material beglaubigen zu koennen. Eine Kontaktadresse von den italienischen Anwaelten des GSF reichen wir nach, so schnell wie moeglich.